Ehrungsordnung – SV NRW - Bezirk Ruhrgebiet
für die Verleihung von Bezirksehrennadeln
- Der SV NRW – Bezirk Ruhrgebiet kann Mitgliedern von Schwimmvereinen und –abteilungen die Silberne und Goldene Ehrennadel verleihen.
- Ebenso kann Schwimmerinnen und Schwimmern der dem Bezirk angehörenden Schwimmvereine und –abteilungen die Silberne und Goldenen Ehrennadel verliehen werden.
- Die Silberne Ehrennadel kann Mitgliedern verliehen werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung des Schwimmsports gemacht haben.
- Die Goldenen Ehrennadel kann Mitgliedern verliehen werden, die durch langjährige ununterbrochene und selbstlose Tätigkeit den Schwimmsport gefördert haben. Der Besitz der silbernen Ehrennadel ist Voraussetzung für die Verleihung.
- Langjährige Mitgliedschaft in einem Verein bildet noch keinen Verleihungsgrund für sich allein.
- Die Silberne Ehrennadel kann an Schwimmerinnen und Schwimmer verliehen werden, die besondere Leistungen im nationalen und internationalen Bereich erzielt haben (z.B. Europameisterschaften Platz 1 – 3, Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften Platz 4 - 8)
- Die Goldene Ehrennadel kann Schwimmerinnen und Schwimmern verliehen werden, die die Silberne Ehrennadel bereits besitzen und weitere herausragende Erfolge nationaler/internationaler Art errungen haben. Die Verleihung kann auch an Schwimmerinnen und Schwimmer erfolgen, die – ohne im Besitz der Ehrennadel in Silber zu sein – bei Olympischen Spielen/Weltmeisterschaften Medaillenränge erreicht haben oder mit dem Silbernen Lorbeerblatt durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet wurden.
- Ein Rechtsanspruch auf Verleihung einer Auszeichnung besteht nicht.
- Antragsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder des SV NRW – Bezirk Ruhrgebiet sowie die dem Bezirk Ruhrgebiet angehörenden Vereine.
- Der Antrag auf Verleihung einer Ehrennadel ist schriftlich an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Die Begründung muß eine kurze und übersichtliche Schilderung der „Verdienste“ ect. der oder des zu Ehrenden enthalten.
- Über die Verleihung der Goldenen Ehrennadel entscheidet der Bezirksvorstand; über die Verleihung der Silbernen Ehrennadel entscheidet der Bezirksvorsitzende.
- Die Goldene Ehrennadel ist in der Regel auf dem Bezirkstag zu verleihen; sie kann aber auch bei Vereinsjubiläen verliehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 12. Juni 2005